Gegen Verwaltungsakte zur Durchsetzung der Kontakt-/Ausgangsbeschränku...
wikipedia - 09 May 2021Gegen Verwaltungsakte zur Durchsetzung der Kontakt-/Ausgangsbeschränkungen bzw. gegen Allgemeinverfügungen haben Widersprüche und Anfechtungsklagen keine aufschiebende Wirkung (§ 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG, § 80 Abs. 2 VwGO), d. h. solche Maßnahmen sind sofort vollziehbar. Zur Wiederherstellung des Suspensiveffekts muss einstweiliger Rechtsschutz beantragt werden.